Wir beziehen uns auf die Veröffentlichung vom 27. Februar 2026 auf der Website der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation bezüglich des Entzugs der Banklizenz durch die FINMA und der Einleitung des Liquidationsverfahrens.
Gemäss den Büchern der Bank stehen ausreichende Vermögenswerte zur Verfügung, um die Ansprüche der Bankkunden und Gläubiger vollständig zu befriedigen. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zahlungssystem kann derzeit jedoch maximal ein Betrag von CHF 100'000 pro Kunde ausgezahlt werden. Dieser Betrag bezieht sich ausschliesslich auf bestehende Guthaben in Schweizer Franken (CHF).
Anbei finden Sie ein Überweisungsformular, mit dem Sie sowohl die Auszahlung des derzeit möglichen Betrags aus Ihren Schweizer Franken (CHF)-Guthaben beantragen als auch die Übertragung Ihrer Wertpapiere auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Depot anweisen können.
Aus technischen Gründen bitten wir alle Kunden, die bereits Segregationsanträge oder Auszahlungsanträge bei der Bank oder den Liquidatoren eingereicht haben, das beigefügte Formular dennoch auszufüllen und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift an uns zurückzusenden.
Auszahlungsanträge für Guthaben über CHF 100'000 werden derzeit über dieses Formular nur bis zu einem Betrag von CHF 100'000 akzeptiert.
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:
Treuhandanlagen unterliegen grundsätzlich der Segregation. Eine Auszahlung kann jedoch erst erfolgen, wenn die jeweilige Anlage ihre Fälligkeit erreicht hat. Darüber hinaus werden wie bei allen Auszahlungen und Überweisungen zuvor die erforderlichen Prüfungen gemäß dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) durchgeführt. Auszahlungen aus solchen Anlagen können derzeit ebenfalls nur in Schweizer Franken (CHF) auf ein Konto im Namen des Bankkunden bei einer Schweizer Bank erfolgen.
Dividenden und Zahlungen aus Anleiherückkäufen oder vergleichbaren Kapitalmassnahmen werden ebenfalls als getrennte Vermögenswerte behandelt. Diese werden zu gegebener Zeit unter den oben genannten Bedingungen ausgezahlt.
Alle Überweisungen (sowohl Barguthaben als auch Wertpapiere) werden vom Compliance-Team der Bank zusammen mit den Liquidatoren gemäss den Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG) einer eingehenden Prüfung unterzogen. Transaktionen werden erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen ausgeführt. In bestimmten Fällen kann auch eine Zusammenarbeit mit Behörden erforderlich sein.
Der Antrag auf Zahlung oder Überweisung muss rechtsverbindlich unterzeichnet und der Bank im Original per Post oder Kurier zugestellt werden. Zusätzlich kann (muss aber nicht) das Formular vorab per E-Mail gesendet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Alternativ erreichen Sie uns unter info@mbaerbank.com.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit während dieses Prozesses.
Mit freundlichen Grüssen
MBaer Merchant Bank AG in liq.
Die Liquidatoren
Wichtige Warnung: Erhöhtes Betrugsrisiko und betrügerische E-Mails, die vorgeben, von der MBaer Merchant Bank in Liquidation und den Liquidatoren zu stammen
Es ist zu einem deutlichen Anstieg betrügerischer Aktivitäten gekommen, die sich gegen Personen und Organisationen richten, die mit der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation in Verbindung stehen.
Uns sind betrügerische E-Mails und andere Mitteilungen bekannt, die fälschlicherweise vorgeben, von der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation oder von den bestellten Liquidatoren Prof. Dr. D. Staehelin und Dr. L. Bopp / Kellerhals Carrard zu stammen. Diese Nachrichten können versuchen, vertrauliche Informationen zu erlangen, Zahlungen zu verlangen oder nicht autorisierte Transaktionen zu initiieren.
Bitte seien Sie wachsam und beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Bitte beachten Sie, dass alle offiziellen Mitteilungen zum Liquidationsprozess ausschließlich über die vom bestellten Liquidator festgelegten Kanäle erfolgen, einschließlich Mitteilungen, die von offiziellen @mbaerbank.com-E-Mail-Adressen versendet oder auf der offiziellen Website der MBaer Merchant Bank AG in Liquidation veröffentlicht werden.
Die FINMA hat mit Verfügung vom 6. Februar 2026 der MBear Mearchant Bank AG nach einem Enforcement-Verfahren wegen Verstössen gegen die Vorschriften betreffen die Bekämpfung der Geldwäscherei die Bewilligung entzogen und sie in Liquidation gesetzt. Als Liquidatoren wurden Prof. Dr. Daniel Staehelin (Mandatsleiter) und Dr. Lukas Bopp (Stellvertreter), beide Kellerhals Carrard, Basel, eingesetzt.
Gegen diese Verfügung hat die Bank Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben und um aufschiebende Wirkung ersucht. Diese wurde vom Gericht gewährt. Auf Grund der neuesten Entwickelungen, namentlich der Sanktionsandrohung durch das US-amerikanischen Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), hat der Verwaltungsrat der Bank beschlossen, die Beschwerde zurückzuziehen. Damit wurden der Bewilligungsentzug und die Auflösung rechtskräftig und vollstreckbar.
Die Bank ist nunmehr in Liquidation und wird einzig durch die Liquidatoren vertreten. Frau Annett Viehweg führt ihre Funktion als CEO unter der Aufsicht der Liquidatoren gemäss deren Weisungen fort. Der Verwaltungsrat ist zurückgetreten.
Gemäss den Büchern der Bank sind ausreichend Vermögenswerte vorhanden, um die Bankkunden und Gläubiger vollumfänglich zu befriedigen. Auf Grund der US-amerikanischen Intervention und dem Bewilligungsentzug unterliegt die Bank Beschränkungen im Zahlungsverkehr. Vorderhand können daher pro Kunde nur max. CHF 100‘000 und nur in Schweizer Franken ausbezahlt werden.
Ansprechpartner für die Bankkunden ist weiterhin ihr Kundenberater. Aktionäre erhalten ihre Einlagen erst nach Befriedigung aller Gläubiger und Abschluss der Liquidation ausbezahlt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an info@mbaerbank.com.
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